In Search for Professionals

HSH+S wurde 1994 im Rhein-Neckar-Dreieck 30 Minuten südlich des Frankfurter Flughafens gegründet. Unsere Bildschirmhintergründe sind die Brücken „Stahlhochstrasse HBF Ludwigshafen“ und “Neckarauer Übergang Mannheim”, im Mittelpunkt des Rhein-Neckar-Dreiecks – Photograph ist Nico Westermann. Unsere Brückenbilder mit dem Bildtitel „We BUILD bridges between PEOPLE“ symbolisieren besser als jedes andere Bild unsere Tätigkeit: Wir bauen Brücken, um Menschen zusammen zu bringen.

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Leistungen in der professionellen, qualifizierten Personalsuche und Personalberatung, im Headhunting und im Executive Search, wurden die Sterne (Stars) im Jahre 1999 zum zentralen Bestandteil unseres Erscheinungsbildes.

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HSH+S Management und Personalberatung GmbH

Siebenpfeifferstr. 1
D 67227 Frankenthal

+49 6233 1256-720

hshstars / Hanna Star
Chat: +49 170 3357 370
(Telegram or Whatsapp)

HRB 21759 Ludwigshafen
Gf. Alexander R. Reiter
USt-IdNr. DE 811777647

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AGBs Beratung

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen 02/21 gelten für die HSH+S Management-, Strategie- und Personalberatung, es sei denn, dass hiervon abweichende aktuelle Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, bis sie durch neue Bedingungen abgelöst sind.

1. Leistungen und Preise

Sämtliche von HSH+S abgegebenen Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung oder Erstrechnung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so diese anfällt. Das Rechnungsdatum entspricht dem Leistungsdatum:

  1. Ergänzende Beratungsleistungen wie die Strategieberatung, Marketing- und Marktforschungsinformationen sowie Empfehlungen daraus sind Teil des Auftrags und im Rahmen des Mindesthonorars ausgeglichen.
  2. Einer Personalsuche liegt ein Idealprofil, d.h. ein individuelles HSH+S Stellen- und Suchprofil zugrunde.
  3. Geltend gemachte Bewerbungskosten werden dem Kunden in nachgewiesener Höhe weiterberechnet.
  4. Ab Auftragserteilung werden dem Kunden Reise- bzw. Übernachtungskosten in nachgewiesener Höhe berechnet.
  5. Anstelle einer unspezifizierten Bürokostenpauschale berechnet HSH+S eine Administrationspauschale pro Kontakt (Zielperson/Kandidat/Bewerber).
  6. Mediakosten für Recherche, Studien und Marketinginstrumente werden dem Kunden Vorkasse berechnet.
  7. Post und Kurierdienste werden zu Selbstkosten / Originalbeleg weiterberechnet.

2. Auftragserteilung

HSH+S erbringt seine Leistungen im Rahmen eines Dienstvertrags. Ein Auftrag gilt als erteilt ab dem Tage des mündlichen Briefings, auch wenn die schriftliche Bestellung später erfolgt.

  1. Leistungen sind für beide Seiten verbindlich und können während der Laufzeit nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners geändert werden.
  2. Drittkosten wie durchlaufende Kosten werden durch HSH+S als Akontozahlung bei Auftragserteilung oder bei der Schlussabrechnung berechnet.
  3. Sofern durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, Mehrkosten entstehen, werden diese dem Kunden berechnet.

Der Kunde ist verpflichtet, HSH+S im Fall einer Vertragsunterzeichnung vorgestellter Kandidaten, eines späteren Einstellungszeitpunkts oder einer weiteren Besetzung sofort unaufgefordert zu informieren. Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags durch einen neuen Mitarbeiter sendet der Kunde unverzüglich eine Kopie des Arbeitsvertrags an HSH+S.

3. Honorar

Das Honorar für die Personalsuche und im Executive Search wird auf Basis des zu erwartenden Jahreszielgehalts des neuen Mitarbeiters und gemäß der individuellen Vereinbarung in drei Raten an den Kunden berechnet.

  1. Bei einem Honorar auf Prozentbasis errechnen sich die Akonto-Zahlungen auf Basis des zu erwartenden Jahreszielgehalts des gesuchten Mitarbeiters.
  2. Das Honorar wird auch dann zur Zahlung fällig, wenn die Einstellung eines zugesandten Kandidaten erst zu einem späteren Zeitpunkt, für eine andere Position/Funktion oder eine andere, beteiligte Gesellschaft erfolgt.
  3. Vermittelt ein im Prozess beteiligter Vertreter des Kunden (Aufsichtsrat, Beirat, Gesellschafter) einen vorgestellten Kandidaten innerhalb von zwei Jahren nach Auftragserteilung zu einem ihm bekannten dritten Unternehmen, haftet der Kunde für die vereinbarte Vermittlungsgebühr.
  4. Wird eine weitere Position mit einem vorgestellten Kandidaten besetzt, so erhält HSH+S hierfür mindestens 10% des Jahreszielgehalts des betreffenden Kandidaten als Honorar.
  5. Endet die Management-, Strategie- oder Personalberatung nicht durch eine Besetzung, sondern aufgrund der Laufzeit oder anderweitig, so berechnet HSH+S das Mindesthonorar. Ist bei der Personalsuche ein solches in der Höhe nicht festgelegt, berechnet sich das Mindesthonorar auf Basis des im Idealprofil genannten voraussichtlichen Jahreszielgehalts.
  6. Individuelle für den Projekterfolg erforderliche Maßnahmen (Media, Reisen, Bürodienste) gelten bis zu einer Höhe von € 5.000.- ohne Rücksprache mit dem Kunden als genehmigt.

4. Zahlung

HSH+S kann für alle Leistungen eine Teil- oder Vorauszahlung berechnen. Ein für die Personalberatung vereinbartes Honorar bzw. ein Teil hiervon wird auch dann zur Zahlung fällig, wenn kein Mitarbeiter besetzt wird, da HSH+S auch für ergänzende Beratungsleistungen wie unter §1 entlohnt wird.

  1. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnung ohne Abzug fällig.
  2. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so werden Verzugszinsen i.H.v. 6 % über dem Leitzins der EZB sowie Mahnkosten i.H.v. 9 € pro Mahnbrief berechnet. Eine Mahnung gilt automatisch nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum als zugestellt.

5. Gewährleistung

Die von HSH+S erbrachten Leistungen basieren auf dem Briefing des Kunden, das in einem Idealprofil von HSH+S schriftlich festgehalten wird. Für Fehler und Missverständnisse, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

  1. Der Kunden stellt HSH+S von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die den Anspruch auslösende Leistung von HSH+S auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen und Vorgaben beruht.
  2. HSH+S informiert den Kunden im Projektzeitraum regelmäßig. Eine mangelhafte Leistung seitens HSH+S reklamiert der Kunde sofort schriftlich, Gewährleistungsansprüche an HSH+S sind ausgeschlossen.

Unabhängig von gesetzlichen Regelungen haben beide Parteien das Recht, ihre Leistungen nachzubessern.

6. Haftung

  1. Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet HSH+S bis zur Höhe des vereinbarten Honorars desselben Auftrags. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Im kaufmännischen Verkehr sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug ausgeschlossen. Im nicht-kaufmännischen Verkehr sind sie auf die Höhe des vereinbarten Honorars desselben Auftrages begrenzt.
  3. Der vorstehende Ausschluss und die vorstehende Begrenzung der Haftung entfallen, sofern HSH+S Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im kaufmännischen Verkehr hat sie diese nicht zu vertreten, soweit das Verschulden nicht die Hauptinhalte des Vertrages betrifft.
  4. HSH+S übernimmt für Bild- und Textmaterial, Werbemittel und Informationen des Kunden bzw. für den Kunden keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Kunde über seinen eigenen Rechtsbeistand.

7. Konkurrenzausschluss

HSH+S akzeptiert keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist berechtigt, für gleiche und ähnliche Dienstleistungen, Produkte und Hersteller tätig zu werden.

8. Datenschutz

  1. Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen stellt HSH+S im Rahmen der üblichen Arbeitsweise sicher. Auf Wunsch des Kunden kann HSH+S von angesprochenen Kandidaten ein NDA (Vertraulichkeitserklärung) anfordern.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Einsicht überlassenen Unterlagen, Strategie- und Konzeptpapiere, Rechercheergebnisse sowie Lebensläufe und Zeugnisse von Kandidaten ausschließlich zum eigenen Gebrauch zu verwenden und nicht, auch nicht auszugsweise, an Dritte weiterzugeben.
  3. Der Kunde erteilt HSH+S mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden, sofern HSH+S damit die Vertraulichkeit gewährleistet.

9. Eigentums- und Urheberrecht

Der Kunde nutzt die von HSH+S erbrachten Leistungen ausschließlich für den vereinbarten Zweck. Darüberhinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und urheberrechtlich geregelt sein.

HSH+S behält sich das Urheberrecht an Strategien, Konzepten, Texten und Rechercheergebnissen sowie das Recht der Vervielfältigung von Layouts, Techniken, Texten, Skizzen, Reinzeichnungen, Fotos, Daten und Software, Datenträgern, Programmen und Arbeitsblättern, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, vor. Sämtliche Leistungen werden nur für den Auftraggeber, ein juristisch selbständiges Unternehmen, erstellt. Leitet der Kunde o.g. Informationen zur Nutzung an Dritte weiter, haftet er für die Einhaltung der vereinbarten Inhalte.

Die Geltendmachung eines Verlusts oder finanziellen Schadens bleibt vorbehalten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 67227 Frankenthal, Deutschland. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Frankenthal. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehung zum Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch schriftliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht.

© 02/21 HSH+S, Fragen und Anregungen richten Sie bitte direkt an HSH+S, Frankenthal, +49 6233 1256 720, meet@hshs.net

Nutzung und Verwendung

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Urheber- und Kennzeichenrecht

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