Erstattung von Bewerbungskosten

Bitte beachten Sie folgende Regelungen

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung. Kommt es im Zuge der Bewerbungsphase zu einer Einladung durch uns, erstatten wir folgende Auslagen für Ihre Reise zu dem von uns angegebenen Vorstellungsort. Weitere Auslagen werden nur nach Freigabe, d.h. nach vorheriger Abstimmung mit uns, erstattet. 

Regeln für Ihre Reisekosten-Abrechnung:

  • Reisekosten sind grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen nach dem Termin bei uns geltend zu machen. Spätere Abrechnungen werden nicht mehr berücksichtigt und können dann nur noch bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
  • Reisekosten werden grundsätzlich nur in Höhe des Standardpreises eines 2.ter Klasse Bahntickets vergütet. Bitte vergleichen Sie aktuelle Preise auf der Website der Bundesbahn: http://reiseauskunft.bahn.de
  • Bis zu einer Entfernung von bis zu 200 km werden auf Wunsch des Bewerbers alternativ Fahrtkosten für PKW-Nutzung nach der "schnellsten Strecke" abgerechnet. Als Referenz dient die Website http://www.mappy.com. Gerne können Sie uns bereits einen Ausdruck/Kopie Ihrer Abrechnung beilegen. Hier können Sie sich einen Abrechnungsbogen herunterladen. 
  • Bei Bewerbungen auf Managementpositionen gilt eine abweichende Regelung. Bei der Besetzung einer solchen Position wird ein hohes Eigeninteresse erwartet, aus diesem Grund wird für Führungspositionen im Falle einer schriftlichen Einladung durch uns oder unseres Mandanten eine Pauschale von 100.- EUR ab einer einfachen Entfernung von 200 km pauschal für alle entstehenden Auslagen, Reise- und Fahrtkosten vergütet.
  • Ab 8 h wird ein Verpflegungsmehraufwand von 6 Euro, ab 14 h ein Mehraufwand von 12 Euro vergütet.

Sonstige Bewerbungskosten oder Reisekosten bitten wir bei der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Einverständnisses durch uns. Initiativ-Bewerbungen, die das Standardformat "Maxi Brief" der Post überschreiten, werden nur auf Wunsch des Bewerbers und in diesem Fall "Unfrei" zurückgeschickt.

Wir behalten uns vor, bei Initiativbewerbungen auf eine Empfangsbestätigung zu verzichten und die beigefügten Unterlagen gegebenenfalls und je nach Zustand nicht an den Versender zurückzusenden.

Bewerbungen werden, wenn nicht anderes gewünscht, aus Datenschutzgründen nach 6 Monaten gelöscht (Online) oder vernichtet (Offline). Abweichende Wünsche von Seiten des Bewerbers und gesonderte Vereinbarungen sind möglich. Hier können Sie sich einen Abrechnungsbogen ausdrucken. 

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